AktuellesECCPPressemitteilung / -erklärung

Ausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt die Forderung von Bürger*innen nach einem Verbot des EU-Handels mit illegalen Siedlungen

ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG

26. April – Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments (PETI) hat heute einstimmig beschlossen, dass die Europäische Kommission auf eine Petition zum EU-Handel mit illegalen Siedlungen reagieren muss und der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments ein Verbot in Erwägung ziehen sollte.

Der PETI-Ausschuss debattierte heute über den Handel der EU mit illegalen Siedlungen, nachdem Dr. Tom Moerenhout, Experte für internationales Recht und Organisator der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Gewährleistung der Konformität der gemeinsamen Handelspolitik mit den EU-Verträgen und der Einhaltung des internationalen Rechts“ dazu ausgesagt hatte.

Margrete Auken, EP-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des PETI-Ausschusses, initiierte die heutige Diskussion zu dieser EBI, die mehr als 277.000 EU-Bürger*innen und eine breite Koalition von zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen.

Tom Moerenhout, Organisator der Europäischen Bürgerinitiative, sagte:

„Ich bin dankbar für die Unterstützung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments. Aber es ist ein Skandal, dass Bürger*innen die EU auffordern müssen, das Völkerrecht und die Menschenrechte in ihren Handelsbeziehungen zu achten.

Europa sollte den Handel mit Waren, die durch Landraub, Vertreibung und Diskriminierung produziert wurden, nicht ermöglichen. Brüssel muss da besser werden“

Margarete Auken, seit 2004 Mitglied des Europäischen Parlaments, sagte:

„Dies ist eine Frage der Verantwortung und Zuverlässigkeit der EU als wichtiger Handelspartner in der Welt. Die Staats- und Regierungschefs der EU sprechen immer über Völkerrecht und Menschenrechte, aber wenn es um unseren Handel mit illegalen Siedlungen geht, sind die Werte nur leere Worte.

Illegale Siedlungen sind – illegal – und die Besatzungsmacht sollte nicht vom Handel mit Waren aus dem besetzten Land profitieren.

Das hat nichts mit Sanktionen zu tun, sondern mit einer grundlegenden Achtung des Völkerrechts.“

Die Europäische Kommission ist als Hüterin der Verträge dafür verantwortlich, die Kohärenz der Politik der Union und die Einhaltung der Grundrechte und des Völkerrechts in allen Bereichen des EU-Rechts, einschließlich der gemeinsamen Handelspolitik, zu gewährleisten.

In einigen Fällen stellt sich die EU ihrer Verantwortung und nimmt weltweit eine Vorreiterrolle ein, indem sie beispielsweise die Einfuhr, die Ausfuhr und sogar die Vermarktung von Folterwerkzeugen verbietet. Dies gilt jedoch nicht für den Handel mit illegalen Siedlungen und den Handel, der zur rechtswidrigen Rohstoffgewinnung in besetzten Gebieten beiträgt.

In der Petition, auf die die Europäische Kommission nun schriftlich antworten muss, wird die Kommission aufgefordert, Rechtsakte vorzuschlagen, um zu verhindern, dass juristische EU-Personen sowohl Produkte aus illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten einführen als auch in solche Gebiete exportieren, um die Integrität des Binnenmarktes zu wahren und die Aufrechterhaltung solcher rechtswidrigen Zustände nicht zu unterstützen oder zu fördern.

Ursprünglich weigerte sich die Europäische Kommission, die EBI zu registrieren, und entzog sich der Verantwortung mit der Begründung, sie sei nicht zuständig, ein allgemeines Verbot des Handels mit illegalen Siedlungen zu erlassen. Erst nachdem Bürgerinnen und Bürger die Kommission erfolgreich verklagt hatten, räumte die EU-Kabinettsregierung ein, dass sie sehr wohl befugt ist, eine allgemeine Vorschrift zur Unterbindung des Handels mit illegalen Siedlungen zu erlassen, und dass es sich dabei tatsächlich um eine allgemeine Maßnahme im Hinblick auf internationales und EU-Recht und nicht um eine Sanktion handelt.

Der PETI-Ausschuss stimmte heute auch dafür, die EBI/Petition an den INTA-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Stellungnahme zu übermitteln und diesen mit der Ausarbeitung eines Initiativberichts zu beauftragen. Initiativberichte (INI), die eine Abstimmung im Europäischen Parlament bestehen, werden vom Parlament verwendet, um die Europäische Kommission aufzufordern, einen Legislativvorschlag zu machen.

Kontakte

Redaktionelle Anmerkung:

          • Videoaufzeichnung der heutigen Sitzung des PETI-Ausschusses ist hier verfügbar:
            https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/peti-committee-meeting_20230426-1430-COMMITTEE-PETI

          • Liste der Europaabgeordneten, die heute gesprochen haben:
            • B Kelleher (Renew, Ireland)
            • M Auken (Greens, Denmark)
            • M Botenga (Left, Belgium)
            • T Zdanoka (Latvia)
            • J Albuquerque (S&D, Portugal)
            • M Satouri (Greens, France)
            • C MacManus (Left, Ireland)
            • Y Toom (Renew, Estonia)

          • Hintergrund zur Petition:
            Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein Instrument, das es EU-Bürger*innen im wahlberechtigten Alter ermöglicht, spezifische Änderungen in denjenigen EU-Politikbereichen vorzuschlagen, in denen die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vorschlagen kann. Registrierte EBIs können auch von Abgeordneten in Petitionen an das Europäische Parlament umgewandelt werden, wie dies hier der Fall ist.
            Eine Liste der unterstützenden Organisationen der Zivilgesellschaft findet sich Website #StopTradeWithSettlements: https://stopsettlements.org/coalition/

        European Parliament committee supports citizens’ call for ban on EU trade with illegal settlements